Impressum

Wiesbadener Privatimmobilien Erbenich KG
Inhaberin: Dominique Erbenich

Wilhelminenstraße 26
65193 Wiesbaden

T. 0611-89079841
F. 0611-89079842

Mail: info@wiesbadener-privatimmobilien.com
WEB: www.wiesbadener-privatimmobilien.com

Handelsregister-Nummer: HRA10802
Amtsgericht Wiesbaden

Steuernummer: 040 815 30946
Gerichtsstand: Wiesbaden

AGB–Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag
Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Ge­le­gen­heit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute oder unbebaute Liegenschaften. Der Maklervertrag zu den nachfolgend aufgeführten Be­din­gun­gen kommt zustande, wenn Sie die von uns übermittelten An­ge­bo­te entgegennehmen bzw. in Verhandlung über die angebotenen Objekte eintreten.

2. Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten In­for­ma­ti­o­nen und Unterlagen sind aus­schließ­lich für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der In­for­ma­ti­o­nen an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zu­stim­mung nicht zulässig. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Provision verpflichtet, wenn er unerlaubterweise den erhaltenen Nachweis an ei­nen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.

3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber unser An­ge­bot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 5 Tagen nach Erhalt des An­ge­bots schriftlich darüber zu informieren mit dem Hinweis, wann und woher diese Kennt­nis erlangt wurde. Geschieht dies nicht, so entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.

4. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu wer­den.

5. Haftung
Das An­ge­bot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren aus­schließ­lich auf In­for­ma­ti­o­nen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwi­schenverkauf bleiben vorbehalten.

6. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Für die Entstehung unseres Provisionsanspruches genügt jeder mündliche, fernmündliche oder schriftliche Nachweis. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist sofort zahlbar, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung. Die Provision beträgt, sofern im An­ge­bot nicht anders vermerkt, bei An- und Verkauf von Immobilien 5,0% des Kaufpreises zzgl. MwSt. (insgesamt derzeit 5,95%), bei Vermietung von Wohnraum zwei Monatsmieten inkl. MwSt und ist vom Auftraggeber zu zahlen.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Be­din­gung erlischt, oder aufgrund eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen Rücktritts oder aus ei­nem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Abschluss des Vertrages zu ei­nem späteren Zeit­punkt oder zu abweichenden Kon­di­ti­o­nen erfolgt. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspre­chen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
Wiesbadener Privatimmobilien Erbenich KG und ggf. deren Beauftragte erhalten ei­nen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

7. Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrags benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat er uns über den Vertragsabschluss und vertragliche Nebenabreden zu informieren. Wird ein Vermittlungsauftrag gegenstandslos, so hat uns der Auftraggeber sogleich schriftlich darüber zu informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Ersatz des uns tatsächlich entstandenen Aufwands zu berechnen.

8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

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